Anwalteins
Kosten

I Startseite I Mitgliedschaft I Teilnahmebedingungen

Kosten
Aufnahmeantrag
Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen
Stand: 01. Februar 2004

Die Aufnahme in den Anwaltsuchdienst (im folgenden: Anwalteins) erfolgt auf Antrag, sofern der Teilnehmer sein Einverständnis erklärt, dass seine Angaben im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden. Das Einverständnis gilt mit dem Absenden des ausgefüllten Antragsformulars als erklärt.

Das Angebot von Anwalteins ist stets freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst mit (gesonderter) schriftlicher Bestätigung des eingegangenen Aufnahmeantrages oder mit der Aufnahme in die Datenbank mit Anwalteins zustande. Der antragstellende Teilnehmer verzichtet in letzterem Falle auf eine schriftliche Annahmeerklärung.

Der Vertrag wird zunächst bis zum Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, begründet und kann von den Vertragschließenden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf dieser Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Kalenderjahr, sofern es nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf dieses Jahres gekündigt wird.

Die Mitgliedsbeiträge sind im voraus jeweils zum 01. Januar eines jeden Kalenderjahres zahlbar. Wird die Teilnahme im laufenden Kalenderjahr beantragt, ist der jeweils bis zum Jahresende sich ergebende Beitrag im voraus zahlbar. Alle Beiträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt. und sind binnen 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.

Anwalteins ist zu Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen seines Leistungs-angebots berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Teilnehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt für diese Teilnahmebedingungen.

Bei Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen seines Leistungsangebots, der Teilnahmebedingungen oder der Änderung der Mitgliedsbeiträge steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die jeweilige Änderung wird wirksam, wenn Anwalteins innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Teilnehmer kein Widerspruch zugeht. Anwalteins wird den Teilnehmer mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

Anwalteins behält sich vor, das Anwaltsverzeichnis zu bewerben und auch in anderen mandantenrelevanten Online-Umgebungen als Partnerangebot einzubringen. Anwalteins ist berechtigt, neben dem Anwaltsverzeichnis weitere Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung durch Rechtsanwälte anzubieten, nach Wahl von Anwalteins auch in Gestalt einer Beteiligung oder Kooperation an/ mit anderen Unternehmen.

Anwalteins ist berechtigt, den Abruf auf einzelne der vom Teilnehmer genannten Inhalte/ Daten vorläufig zu unterbinden, wenn Dritte Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der Angaben glaubhaft machen oder sonstige begründete Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Vergütungsansprüche bleiben in diesen Fällen bestehen. Gelingt dem Teilnehmer nach Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist der Nachweis der Rechtmäßigkeit, steht Anwalteins das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

Anwalteins ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken usw. vorzunehmen. Damit verbundene Störungen des Datenzugriffs werden so gering wie möglich gehalten und begründen keine Ersatzansprüche des Teilnehmers.

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Anwalteins.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungs-kopien eingetreten wäre. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist aus-geschlossen, wenn der Verlust durch Viren, Trojanische Pferde usw. verursacht worden ist, die über Netzknoten von Telekommunikationsanbietern oder durch die Verwendung von nicht von Anwalteins geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software gelangen.

Im übrigen leistet Anwalteins Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Fällen grober Fahrlässigkeit von Anwalteins seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Anwalteins in entsprechender Anwendung von Satz 1 nur bei Verletzung zentraler vertraglicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten).

Anwalteins haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Die Benennung der Teilnehmer gegenüber dem Rechtssuchenden erfolgt, wenn der Teilnehmer für den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkt i.S.d. § 43c BRAO und/ oder der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung und/ oder dem angegeben Ort gesucht wird. Die Reihenfolge der Benennungen folgt dem Rotationsprinzip.

Der antragstellende Teilnehmer versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. Dies betrifft insbesondere die berufs- und standesrechtlichen Fragestellungen und Qualifikationsmerkmale. Er versichert ausdrücklich, dass die gemachten Angaben mit geltendem Recht vereinbar sind. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Tätigkeitsschwerpunkte nur benennen darf, wer nach Zulassung mindestens zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist.

Nach Zugang einer Anmeldebestätigung ist der antragstellende Teilnehmer verpflichtet, binnen sieben Tagen die darin genannten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegenüber Anwalteins die Freigabe schriftlich zu erklären. Für den Fall, dass eine schriftliche Freigabe nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gelten die in der Anmeldebestätigung bezeichneten Daten als freigegeben.

Änderungen der für die beantragte Teilnahme erheblichen Umstände sind Anwalteins unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Teilnehmer stellt Anwalteins von allen Ansprüchen Dritter frei, die Anwalteins durch von ihm begangene Rechtsverletzungen in bezug auf die von ihm angegebenen Inhalte entstehen.

Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Leistungen ist, soweit zulässig, der Sitz von Anwalteins.

Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirk-sam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.

© Anwalteins Stand: 01. Februar 2004

       
   
Impressum